Muttergesellschaft

Muttergesellschaft

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Mụt|ter|ge|sell|schaft 〈f. 20; Wirtsch.〉 (Kapital- od. Personen-)Gesellschaft, die innerhalb eines Konzerns die Aktienmehrheit besitzt ● der Anstieg des Umsatzes wirkte sich auf die \Muttergesellschaft und auf die Tochtergesellschaft aus

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Mụt|ter|ge|sell|schaft, die (Wirtsch.):
Kapitalgesellschaft, die [innerhalb eines Konzerns] die Aktienmehrheit anderer Gesellschaften besitzt.

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Muttergesellschaft,
 
Obergesellschaft, im weiteren Sinn Unternehmen, das aufgrund einer Kapital- oder Stimmenmehrheit oder anderer Umstände einen beherrschenden Einfluss auf ein oder mehrere abhängige Unternehmen (Tochtergesellschaften, Untergesellschaften) ausübt. Im engeren Sinn wird die kapitalmäßige Beteiligung (in der Regel Mehrheitsbeteiligung) vorausgesetzt und zwischen Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften ein Abhängigkeitsverhältnis vermutet. Die Muttergesellschaft bildet dann als herrschendes Unternehmen mit den Tochtergesellschaften und von diesen wiederum abhängigen Enkelgesellschaften einen Konzern. Eine Tochtergesellschaft kann körperschaftssteuerrechtlich eine Organgesellschaft sein, die Muttergesellschaft organisatorisch eine geschäftsführende Holdinggesellschaft.

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Mụt|ter|ge|sell|schaft, die (Wirtsch.): Kapitalgesellschaft, die [innerhalb eines Konzerns] die Aktienmehrheit anderer Gesellschaften besitzt: Die amerikanische M. würde das Unternehmen am liebsten loswerden (Spiegel 46, 1975, 147).

Universal-Lexikon. 2012.

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